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Verkehrsbetriebe:
Mit der Familienkarte wird für Familien mit mindestens einem Kind ein günstiger Monatstarif angeboten. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes muss der Antragsteller lediglich den Nachweis erbringen, dass das Kind mit dem Erziehungsberechtigten in einer Wohnung lebt. Nach dem 18. Geburtstag ist die Nutzung des Familientarifes für den Familienverband nur möglich, wenn jährlich mittels einer Kindergeldbescheinigung (nicht älter als ein Monat) bei der Geschäftsstelle des Verkehrsbetriebes nachgewiesen wird, dass das Kind noch der häuslichen Gemeinschaft angehört. Die Familienkarte ist gültig auf dem Liniennetz der jeweiligen Tarifzone an allen Tagen eines Kalendermonats. Dieser Tarif kann nur mit der dafür vorgesehenen Berechtigungskarte der Stadtwerke Bamberg - Verkehrs- und Park GmbH in Anspruch genommen werden. Die Familienkarte kostet monatlich in der Tarifzone I 53 €, in der Tarif-zone II 91 €.
Die Jahreskarte wird in der Tarifzone I für 502 € und in der Tarifzone II für 845 Euro angeboten.
VGB-Familien-Tageskarte (Verkehrsgemeinschaft Bamberg). Die VGB-Familientageskarte ist gültig im gesamten Netz der VGB für einen Betriebstag für 2 Erwachsene und 3 Personen unter 18 Jahren und kostet in den Tarifzonen I und II 14,50 €.
Der Kunde zahlt von dem Betrag 9,50 €, der Zuschuss des LRA Bamberg beträgt 5 €.
(Alle Preisangaben ohne Gewähr! Fragen Sie bitte bei den Stadtwerken nach!)
Zuständig: Stadtwerke
Wohnraumförderung:
Im Rahmen der Förderung stehen 3 Programme zur Verfügung. Bei den Programmen können verschiedene vergünstigte Darlehenskonditionen unter gewissen Voraussetzungen gewährt werden. Es gibt das staatliche Baudarlehen des Freistaates Bayern für das Schaffen und den Erwerb von Eigenwohnungen. Hier richtet sich die Auswahl der zu fördernden Eigenwohnungen nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge, da die Mittel voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Antragsteller zu berücksichtigen. Berücksichtigt wird u.a. die Anzahl der Kinder und das Gesamteinkommen der Familien. Des weiteren gibt es das Darlehen aus dem Ergänzungsprogramm zur Schaffung von Eigenwohnraum und das Darlehen aus dem Förderprogramm zum Erwerb vorhandenen Wohnraumes zur Eigennutzung von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Auf die Gewährung der 3 genannten Fördermittel besteht jedoch auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. (Weitere Informationen zum Thema können im Internet unter www.wohnen.bayern.de oder www.labo-bayern.de nachgelesen werden.)
Zuständig: Bauordnungsamt
E.T.A.-Hoffmann-Theater
Gegen Vorlage des Schülerausweises erhalten Jugendliche 50 % Ermäßigung (auf den Grundpreis; Rabatte werden nicht auf Gebühren gewährt). Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (noch nicht auf neue Rechtslage ab 01.01.2005 umgestellt) erhalten nach Vorlage eines aktuellen Bescheides die gleiche Ermäßigung. Dies gilt für alle Vorstellungen außer Premieren und Sonderveranstaltungen. Der Eintritt für deren Kinder (bei Kinderstücken) beträgt 4 €.
Zuständig: E.T.A.-Hoffman-Theater
Stadtbücherei
Die Jahresgebühren für die Nutzung der Stadtbücherei sind wie folgt gestaffelt:
Kinder unter 13 Jahren: 3 €
Jugendliche (13-17 j.): 8 €
Benutzer ab 18 Jahren 16 €
Familien (sind Eltern deren Kinder bis 17 J. alt sind) zahlen 22 €
Zuständig: Stadtbücherei
Hist. Museum / Villa Dessauer / Porzellansammlung Ludwig:
Historisches Museum und Villa Dessauer: Kinder und Schüler haben gegen Vorlage eines Ausweises generell freien Eintritt. Der Eintrittspreis für Studenten beträgt 1,50 €.
Sammlung Ludwig: Für Kinder über sechs Jahre, Schüler und Studenten kostet der Eintritt 2,10 €. Die Familienkarten (2 Erwachsene + beliebig viele Kinder) sind für 7 € erhältlich.
Zuständig: Historisches Museum
Kindertagesstätten (Kinderkrippen,-gärten und -horte)
Bei Familien mit bestimmten Einkommensgrenzen werden die Gebühren nach Prüfung der Bedürftigkeit vom Stadtjugendamt übernommen
Zuständig: Stadtjugendamt
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